Allg. Geschäftsbedingungen

1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Die Teppich- bzw. Teppichbodenreinigung wird sachgerecht und schonend ausgeführt und erfolgt durch ein spezielles Reinigungsverfahren. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, wie dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppichreinigung möglich ist.
2. Haftungsausschluß

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des zu bearbeitenden Teppichbodens verursacht werden (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sog. Allgäuern u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, u.a. verborgene Mängel sowie Verfärbungen durch frühere unsachgemäße Reinigungsversuche). Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem Teppichbodenverlegepaß, wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird. Des weiteren übernehmen wir keine Garantie für vollständige Geruchsentfernung bei Teppichböden, die z. B. durch übermäßigen Tabakkonsum oder vorangegangene Hygienefehler entstanden sind.

3. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegeart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit (Abs. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Zurücklassung des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es uns ohne Beschädigung des Teppichbodens nicht möglich ist, zu prüfen, ob ein Teppichboden mittels wasserlöslichem Kleber bzw, Fixierer befestigt ist. Wir übernehmen daher bei einer Nassreinigung eines Teppichbodens keine Haftung für ein Ablösen des Teppichbodens vom Untergrund.

Kann die Reinigung aus Gründen nicht erfolgen, welche der Kunde zu vertreten hat, können wir 20% des Reinigungspreises, mindestens 50,- € als Schadensersatz fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

4. Termine

Bearbeitungstermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Ausführungstermin schriftlich bestätigt worden ist.

5. Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Ausführungsende gerügt werden. Diese Mängel müssen sich aus der Ausführung ergeben. Als Mangel gilt nicht, wenn trotz fachgerechter Arbeit nicht alle Schmutzstellen entfernt werden konnten. Dies gilt insbesondere für Laufstraßen, Wasserschäden und Flecken, die durch Einwirkung von Farbstoffen (z. B. aus Druckern) entstanden sind. Mängel, die auf nachträglicher Einwirkung, z. B. Schmutzspuren durch Betreten nach Ausführung unserer Reinigung, beruhen, können nicht vorgebracht werden.

6. Haftung

Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch, wenn im Einzelfall (z.B. durch Abschluss einer besonderen Versicherung auf Kosten des Kunden) nichts anderes vereinbart ist, bis zum 15-fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichböden. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt. Das gleiche gilt für alle anderen Aufträge. Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem angegebenen Zeitwert.

Eine etwaige Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.

Eine Garantie, alle Flecken zu entfernen und alle Entfärbungen durchzuführen, kann nicht übernommen werden. In solchen Fällen ist i. a. die Faser schon angefärbt, so dass keines der handelsüblichen Reinigungsmittel wirksam werden kann. Ebenso wenig können wir garantieren, die Einwirkungen der Rollen der Bürostühle auf den Teppichboden wieder vollständig zu restaurieren.

7. Rechnungsstellung

Rechnungen in der Dienstleistung sind grundsätzlich sofort zahlbar ohne jeden Skontoabzug. Daher besteht grundsätzlich die Pflicht des Auftraggebers zu sofortiger Zahlung nach erfolgter Ausführung der Arbeiten. Diese Zahlung kann auch innerhalb einer angemessenen Frist von wenigen Tagen per Überweisung vorgenommen werden. 14 Tage nach Zugang der Rechnung tritt ohne weitere Mahnung gemäß § 286 III BGB Verzug ein. Wir sind dann berechtigt, Verzugsgebühren in Höhe von 3 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50,- € zu berechnen und bei anhaltendem Verzug das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.